Stellenausschreibungen

Für das Bischof Stecher Haus in
Steinach am Brenner suchen wir
eine*n Begleiter*in im Wohnbereich
für 25 Stunden

Für die Arche St. Jodok 
suchen wir
eine*n Begleiter*in im Wohnbereich
in Vollzeit oder Teilzeit

Gemeinschaft Leben

Konstitution der Arche Tirol

Inhaltsverzeichnis

  1. Präambel
  2. Der Verein Arche Tirol
  3. Leitbild der Arche Tirol in leichter Sprache
  4. Mitbestimmung der Bewohner/innen
  5. Zugehörigkeit zur Arche Tirol
  6. Organigramm
  7. Gremien
  8. Leitungspersonen
  9. Änderungen

1. Präambel

Diese Konstitution ist die Grundlage für das Leben und Arbeiten in der Arche Tirol.

Die Arche Tirol ist eine Gemeinschaft von Menschen mit kognitiven und mehrfachen Behinderungen und denen, die sie begleiten.

Der Gemeinschaftsrat und der Vorstand des Vereins „Arche Tirol“ haben die vorliegende Konstitution am 11. Jänner 2024 (Gemeinschaftsrat) bzw. am 9. Februar (Vorstand) 2024 beschlossen. Sie soll spätestens nach vier Jahren vom Gemeinschaftsrat und dem Vorstand evaluiert werden.

 

2. Der Verein „Arche Tirol“

Rechtlicher Träger der Arche Tirol ist der gemeinnützige Verein „Arche Tirol“. Er hat die oberste Verantwortung und Autorität und erfüllt seine Aufgaben gemäß seinen Statuten[1]

 

3. Leitbild der Arche Tirol in leichter Sprache

Was ist ein Leitbild?

Ein Leitbild ist ein Text.

Im Leitbild der Arche Tirol steht

  • wer wir sind
  • was uns wichtig ist
  • wie wir unsere Ziele erreichen.

Wer wir sind

Wir sind ein Verein.

Uns gibt es schon über 30 Jahre.

Wir sind eine Gemeinschaft von Menschen mit und ohne Behinderungen.

Wir wollen den Glauben gemeinsam leben.

Die Menschen mit Behinderungen stehen im Mittelpunkt unserer Gemeinschaft.

Wir nennen sie Bewohner und Bewohnerinnen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Arche Tirol,

Freunde und Freundinnen und Freiwillige begleiten

die Bewohner und Bewohnerinnen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen heißen Begleiter und Begleiterinnen.

Wohnen

Wir haben 2 Häuser. 

Die Häuser stehen in Steinach und St. Jodok.

Bei uns kann man einziehen, wenn man erwachsen ist.

Das heißt, die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Die Bewohner und Bewohnerinnen können ihr ganzes Leben bei uns bleiben.

Das Wohnhaus soll für die Bewohner und Bewohnerinnen ihr Zuhause sein.

Kurzzeit-Betreuung

Die Kurzzeit-Betreuung ist für Menschen mit Behinderungen,

die außerhalb der Arche Tirol wohnen.

Sie können uns für eine bestimmte Zeit besuchen und bei uns wohnen.

Zum Beispiel kommen sie für ein Wochenende zu uns.

Tagesstruktur

In der Arche Tirol gibt es die Werkstatt und die Basale Gruppe.

In der Werkstatt schauen wir welche Fähigkeiten ein Bewohner oder eine Bewohnerin hat.

Wir wollen diese Fähigkeiten fördern.

Wir achten auch darauf, welche Bedürfnisse oder Wünsche

ein Bewohner oder eine Bewohnerin hat.

In der Werkstatt machen die Bewohner und Bewohnerinnen verschiedene Arbeiten.

Zum Beispiel machen sie Kerzen oder arbeiten mit Ton.

Wir kochen auch gemeinsam.

In der Basalen Gruppe fördern wir die Wahrnehmung und die Entwicklung von neuen Fähigkeiten.

Wir alle können die Welt durch unsere Sinne wahrnehmen.

Unsere Sinne sind sehen, schmecken, fühlen, hören und riechen.

Die Bewohner und Bewohnerinnen lernen in der Basalen Gruppe sich selbst besser wahrnehmen und ihren eigenen Körper spüren.

Was uns wichtig ist

  • Wir sind eine Gemeinschaft.
    Für die Bewohner und Bewohnerinnen wollen wir ein Zuhause sein.
  • Alle in der Arche Tirol sollen bei Entscheidungen mitbestimmen können.
  • Wir wollen im christlichen Glauben leben. Wir beten und singen miteinander.
  • Wir sind offen für andere Glaubensrichtungen.
  • Jeder und jede soll mit Respekt behandelt werden.
    Jeder und jede ist gleich wertvoll.
  • Wir leben in Solidarität mit anderen Menschen.
    Solidarität heißt mit anderen teilen.

Wie wir unsere Ziele erreichen

  • Wir möchten Inklusion leben.
    Wir nehmen am öffentlichen Leben teil und unternehmen etwas außerhalb der Arche. Zum Beispiel machen wir Wanderungen, Ausflüge, gehen Einkaufen, besuchen Gottesdienste und Feste.
  • Wir wollen bewusst leben.
    Das heißt wir wollen vorwiegend Dinge kaufen, die aus unserer Region kommen.
    Wir wollen auf die Umwelt achten und unsere Natur schützen.
  • Wir freuen uns über Besuch.
    Wir haben viele Freunde.
    Wir laden sie gerne ein, um gemeinsam mit uns zu feiern.
    Wir sind Freunde von Archegemeinschaften auf der ganzen Welt.
    Das stärkt die Gemeinschaft.
  • Wir haben Zeit.
    Wir nehmen uns die Zeit, die wir brauchen, zum Beispiel beim Essen oder bei der Körperpflege.
  • Wir möchten uns entwickeln.
    Wir fördern unsere Bewohner und Bewohnerinnen.
    Sie sollen ihre Fähigkeiten nutzen und Neues dazu lernen.

 

4. Mitbestimmung der Bewohner/innen

 

4.1 Mitbestimmung im Alltag

Unsere Gemeinschaft von Menschen mit und ohne Behinderungen wird von allen Gemeinschaftsmitgliedern mitgestaltet und mitgetragen. Miteinander im Gespräch sein, aufeinander hören, gegenseitige Unterstützung, achten der Interessen, Bedürfnisse und Wünsche jeder Person sind zentrale Werte, die wir leben.

Im Alltag der Arche werden die Bewohner/innen gehört bei der individuellen Begegnung mit den Begleiter/innen, bei der Morgenrunde zu Beginn der Tagesstruktur, bei den Mahlzeiten und beim Tagesrückblick im Rahmen des Abendgebetes. Individuelle Entscheidungen der Bewohner/innen (z. B. Kleidung, Aktivität in der Tagestruktur, Freizeitgestaltung, Urlaub, Kontakte zu Angehörigen) werden von den Begleiter/innen aktiv unterstützt, wo nötig mit Hilfe von Unterstützter Kommunikation. Wir fördern Bildungsprozesse, damit die individuellen Möglichkeiten der Mitbestimmung erhalten und erweitert werden.

4.2 Spezielle Orte der Mitbestimmung

Bewohner/innen Rat

Dieser findet mindestens zwei Mal jährlich statt. Daran können alle Bewohner/innen teilnehmen, zusammen mit der/dem Gemeinschaftsleiter/in, den Hausleiter/innen und der Leitung der Tagestruktur. Beim Bewohner/innen Rat werden die Bewohner/innen eingeladen, Anliegen und Wünsche zu äußern, sie werden über aktuelle Themen und Fragen informiert und können mitentscheiden. Die Ergebnisse werden dokumentiert. Die Verantwortlichen sorgen für die Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele. In diesem Rahmen werden die Bewohner/innen auch über die Möglichkeit der Wahl von Vertreter/innen informiert und die entsprechende Unterstützung bei der Durchführung angeboten.
Der/die Gemeinschaftsverantwortliche lädt dazu ein. Die Bewohner/innen können jederzeit einen Bewohner/innen Rat beantragen.

Discernement

So wie alle Begleiter/innen werden auch die Bewohner/innen bei einem Discernement zu Personalentscheidungen betreffend Gemeinschaftsleitung, Hausverantwortung und Leitung Tagestruktur gehört und befragt.

Gemeinschaftstage

Zu besonderen Themen oder Anlässen, wie anstehende Entscheidungs- und Veränderungsprozesse, finden Gemeinschaftstage statt, an denen alle Begleiter/innen und Bewohner/innen teilnehmen und in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

5. Zugehörigkeit zur Arche Tirol

5.1. Bewohner/innen

Menschen mit kognitiven und mehrfachen Behinderungen sind die Mitte der Arche-Gemeinschaft. Die Begleiter/innen und der Vorstand begleiten ihren Lebensweg nach dem Leitbild der Arche Tirol sowie den Qualitätsstandards des Landes Tirol. Insbesondere respektiert die Gemeinschaft die Bewohner/innen in ihrer spezifischen Situation mit ihren individuellen Bedürfnissen. Sie können in der Arche Tirol auf Lebenszeit bleiben, sofern sie es wünschen und nicht sozial-medizinische Notwendigkeiten eine andere Unterbringung erforderlich machen.

Aufgenommen werden Menschen in der Regel ab dem 18. Lebensjahr. Es wird eine Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Arche Tirol und den Bewohner/innen bzw. ihren Eltern oder Erwachsenenvertreter/innen abgeschlossen.

Die Arche Tirol hat im Arche-Haus Steinach einen Platz für die Kurzzeitbetreuung. Menschen mit Behinderungen, die regelmäßig in die Kurzzeitbetreuung kommen, sind ebenso Teil der Arche-Gemeinschaft.

 

5.2. Begleiter/innen

Zur Arche Tirol gehören angestellte Mitarbeiter/innen und Freiwillige, die in der Begleitung, der Pflege, im Haushalt, im Büro, in den Verantwortungsbereichen und in der Leitung arbeiten.

Für die Begleiter/innen gibt es die Möglichkeit, sowohl in den Archehäusern als auch außerhalb zu wohnen. Unterstützt werden die Begleiter/innen von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen.

Die Begleiter/innen orientieren sich in ihrem Handeln an den Grundsätzen und dem Leitbild der Arche Tirol, sowie den Qualitätsstandards des Landes Tirol.

Jede/r soll sich mit ihren/seinen Gaben und Fähigkeiten einbringen. Offenheit und Toleranz gegenüber den vielfältigen Charakteren, Meinungen und religiösen Anschauungen sind bedeutsam. Jede/r soll sich fachlich weiterbilden und persönlich wachsen und reifen dürfen.

5.3. Vorstand

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstandes vom Verein „Arche Tirol“ gehören zur Arche-Gemeinschaft. Die Aufgaben des Vorstandes sind im Vereinsstatut beschrieben.

5.4. Freundeskreis

Mit der Arche Tirol ebenso verbunden sind Mitglieder des Vereins „Arche Tirol“, ehren-amtliche Mitarbeiter/innen, Freund/innen und Familienangehörige von Begleiter/innen, Bewohner/innen und Menschen in der Kurzzeitbetreuung, Spender/innen und Unter-stützer/innen. Sie erhalten regelmäßig den Rundbrief und werden zu bestimmten Anlässen eingeladen.

6. Organigramm

 Vorstand 
 Gemeinschaftsrat 

Verantwortliche/r
für Ehrenamtliche

Gemeinschaftsleitung

Sekretariat
Buchhaltung

Verantwortliche/r
AG LiebesLeben
Reinigungskraft
Hausmeister/in

Hausgemeinschaft St. Jodok

mit Bewohner/innen der Arche und Begleiter/innen


Hausleitung

Stellvertretung

Hausgemeinschaft Steinach

mit Bewohner/innen der Arche, Bewohner/innen in Kurzzeitbetreuung und Begleiter/innen


Hausleitung

Stellvertretung

Tagestruktur Steinach
Werkstatt und Basale Gruppe

mit Bewohner/innen der Arche, Bewohner/innen in Kurzzeitbetreuung und Begleiter/innen


Leitung Basale Gruppe

Leitung Werkstatt


7. Gremien

Um die Mitbestimmung aller zu fördern und eine Kultur der gemeinsamen Suche nach guten Lösungen zu pflegen, wird auf die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner/innen gehört. In Entscheidungen, die sie betreffen, werden sie eingebunden. In den Teams werden Beschlüsse möglichst mit Zustimmung aller Beteiligten gefasst. Ist ein Konsens nicht möglich, wird mit 2/3 Mehrheit entschieden. Die Leitung im jeweiligen Bereich hat das Recht, einen Beschluss zu sistieren (Veto) und an die Gemeinschaftsleitung weiterzugeben. Die Gemeinschaftsleitung kann Beschlüsse sistieren (Veto) und an den Vorstand weitergeben.

 

7.1. Die Hausteams (Steinach und St. Jodok)

Das jeweilige Hausteam bespricht und organisiert den Alltag, die Pflege und Begleitung der Bewohner/innen sowie das Zusammenleben und -arbeiten in der Hausgemeinschaft.

Das Team setzt sich zusammen aus der Hausleitung, deren Stellvertretung sowie den Begleiter/innen, die überwiegend in der Hausgemeinschaft tätig sind.

Das Hausteam

  • sorgt für ein gutes Klima des Miteinanders in der Hausgemeinschaft
  • achtet aufmerksam auf die Befindlichkeit und die individuellen Bedürfnisse der Bewohner/innen und der Begleiter/innen
  • bespricht wie die Hausgemeinschaft gemäß dem Leitbild gelebt wird und wachsen kann
  • achtet darauf, dass die anstehenden Aufgaben gleichmäßig verteilt und erledigt werden
  • organisiert die Feste und Veranstaltungen
  • achtet darauf, dass laufend eine allgemeine, medizinische und pflegerische Dokumentation geführt wird
  • sorgt dafür, dass Entwicklungsberichte, pädagogische und pflegerische Zielbestimmungen erstellt werden.

Die Teambesprechungen finden vierzehntägig statt und werden von der Hausleitung oder deren Stellvertretung geleitet. Es wird ein Protokoll erstellt, das für alle Mitarbeiter/innen einsichtig ist. Die Teilnahme ist verpflichtend, ausgenommen Urlaub, Krankenstand oder Fortbildung.

7.2. Teams Tagesstruktur

Die Teams der Tagesstruktur besprechen und organisieren den Tagesablauf, die Begleitung und Pflege der Bewohner/innen in der Werkstatt und in der Basalen Gruppe. Sie setzen sich zusammen aus dem/der Leiter/in der Werkstatt und der Basalen Gruppe sowie den Begleiter/innen, die vorwiegend in der Tagesstruktur tätig sind. Einmal pro Monat finden Teambesprechungen statt. Es werden Protokolle geführt, die für alle Mitarbeiter/innen einsichtig sind.

 

Das Team der Basalen Gruppe:

  • arbeitet nach dem Konzept der Basalen Stimulation nach Andreas Fröhlich
  • kennt die Methodik der Basalen Stimulation. Sie wird individuell für jede/n Bewohner/in ausgearbeitet und angewandt
  • orientiert sich an den Lebensthemen „das Leben spüren“ und „Sicherheit und Vertrauen aufbauen“
  • steht in ständiger Beziehungsarbeit. Die Beziehung muss möglich und gewollt sein
  • die individuellen Bedürfnisse stehen im Vordergrund, dadurch wird Entwicklung ermöglicht
  • vorhandene Fähigkeiten und Kompetenzen der Bewohner/innen, wie Entscheidungen treffen und Kommunikation, werden erhalten, immer wieder durchdacht und gefördert.
  • Die Wahrnehmung des eigenen Körpers und der Umwelt wird sensibilisiert
  • Der Tagesablauf der Basalen Gruppe ist strukturiert, Aktivitäten sind wiederholend und der Alltag wird mit Ruhe gestaltet
  • Einmal jährlich soll ein Workshop zur Basalen Stimulation stattfinden, der für alle Begleiter/innen der Arche Tirol zugänglich ist

 

Das Team Werkstatt

  • achtet auf ein individuell angemessenes und abwechslungsreiches Angebot an Kreativität und Arbeit für die Bewohner/innen
  • kocht regelmäßig gemeinsam mit den Bewohner/innen das Mittagessen
  • achtet darauf, dass die Bewohner/innen gefördert und gefordert werden
  • ermöglicht den Bewohner/innen ihre Selbstwirksamkeit zu erfahren
  • lobt und motiviert die Bewohner/innen
  • fördert vorhandene Fähigkeiten und Kompetenzen, wie Kommunikation und eigene Entscheidungen treffen
  • bespricht und verteilt die anstehenden Aufgaben

 

7.3. Verantwortlichenrat klein

Der Verantwortlichenrat klein koordiniert das Leben in den Hausgemeinschaften und der Tagestruktur. Er ist ein Ort des Austausches und der Reflexion.

Er setzt sich zusammen aus der Gemeinschaftsleitung, den Hausleiter/innen und den Leiter/innen der Werkstatt und der Basalen Gruppe.

Der Verantwortlichenrat klein

  • betrachtet und reflektiert das Leben in den Hausgemeinschaften und in der Tagesstruktur (Bewohner/innen und Begleiter/innen)
  • sorgt sich um den gesundheitlichen Stand und die Entwicklung der Bewohner/innen sowie um die notwendigen Schritte in Pflege und Begleitung
  • plant und koordiniert die laufenden Aktivitäten
  • berät über die Aufnahme von Bewohner/innen und Begleiter/innen, von Freiwilligen und Praktikant/innen

Er trifft sich in der Regel vierzehntägig. Es wird ein Protokoll erstellt, welches in den Team-sitzungen verlesen wird.

7.4. Verantwortlichenrat groß

Ausgehend vom Leitbild, der Konstitution und den Entscheidungen des Gemeinschaftsrates koordiniert der Verantwortlichenrat groß das Gemeinschaftsleben. Er bespricht und organisiert die Zusammenarbeit zwischen den Häusern, der Tagesstruktur und den Ehrenamtlichen.

Er setzt sich zusammen aus der Gemeinschaftsleitung, den Hausleiter/innen, deren Stellvertretungen, dem/der Leiter/in der Werkstatt und der Basalen Gruppe und dem/der Verantwortlichen für die Ehrenamtlichen.

Der Verantwortlichenrat groß

  • achtet darauf, dass die Bewohner/innen ganzheitlich gefördert werden, wachsen können und in die Gestaltung des Gemeinschaftslebens aktiv einbezogen werden
  • koordiniert die Zusammenarbeit und Planung zwischen den Häusern und der Tagesstruktur
  • sorgt dafür, dass die Qualitätsstandards und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden
  • koordiniert den Rundbrief und die Öffentlichkeitsarbeit
  • bespricht die Terminplanung (Teambesprechungen, Supervisionen, Entwicklungsgespräche, Feste und Aktivitäten)
  • ist für alle Verantwortlichen der Ort des Austausches hinsichtlich ihrer Leitungsrolle

Der Verantwortlichenrat groß trifft sich acht bis zehn Mal im Jahr und wird von der Gemeinschaftsleitung geleitet. Es wird ein Protokoll erstellt, das in den Teambesprechungen verlesen wird.

7.5. Gemeinschaftsrat

Der Gemeinschaftsrat ist das oberste Gremium der Gemeinschaft. In ihm wird aufbauend auf dem Leitbild und der Konstitution die Richtung der Gemeinschaft bestimmt. Der Gemeinschaftsrat ist ein Ort des Austausches und Vertiefung des Engagements in der Arche.

Der Gemeinschaftsrat setzt sich zusammen aus:

  • der Gemeinschaftsleitung
  • den Hausleiter/innen oder deren Stellvertretungen und dem/der Leiter/in Basale Gruppe oder Werkstatt
  • drei von den Begleiter/innen gewählten Mitgliedern, die bereits ein Jahr in der Arche sind und weiterhin in der Arche bleiben wollen. Diese Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt.
  • ein weiteres Mitglied kann mit Blick auf eine ausgewogene Vertretung aller Bereiche vom Gemeinschaftsrat kooptiert werden
  • einem/r Vertreter/in aus dem Vorstand, der/die nicht stimmberechtigt ist

Der Gemeinschaftrat

  • berät über die Langzeitvision der Archegemeinschaft
  • berät die Gemeinschaftsleitung in Leitungsfragen
  • trägt Sorge für das Wachstum der Gemeinschaft
  • greift bereichs- und häuserübergreifende Themen und Regelungen auf und entscheidet.
  • reflektiert und plant die wesentlichen Elemente des gemeinschaftlichen Lebens (Traditionen, Spiritualität, gemeinschaftliche Zeiten)

Die Solidaritätskassa, in welche die Begleiter/innen freiwillige Beiträge einzahlen, wird vom Gemeinschaftrat verwaltet. Dieses Geld ist Eigentum der Begleiter/innen.

Der Gemeinschaftsrat entscheidet darüber, wie die Gelder verwendet werden.

Die Gemeinschaftsleitung führt zusammen mit einem/er gewählten Vertreter/in des Gemeinschaftsrates die Solidaritätskassa. Er/sie legt jeweils in der 1. Sitzung nach Jahresende dem Gemeinschaftsrat den Jahresabschluss vor.

Der Gemeinschaftsrat trifft sich mindestens vier Mal im Jahr. Er wird von der Gemeinschafts-leitung geleitet. Das Protokoll wird in den Teamsitzungen verlesen.

8. Leitungspersonen

Leitungspersonen sind die Gemeinschaftsleitung, die Hausleiter/innen und die Leiter/innen der Tagesstruktur (Basale Gruppe und Werkstatt).

8.1. Auswahlverfahren

Die Bestellung der Leitungspersonen wird sehr sorgfältig unter Einbeziehung der Gemeinschaft vorbereitet.

Bei der Bestellung der Gemeinschaftsleitung, der Hausleiter/innen und deren Stellvertretung, sowie der Leiter/innen der Tagesstruktur (Werkstatt und Basale Gruppe) wird ein Discernment durchgeführt.

Das Discernment Team für die Bestellung der Gemeinschaftsleitung besteht aus zwei Mitgliedern des Vorstands, (möglichst Obfrau/Obmann) sowie zwei gewählten Personen aus der Gemeinschaft.

Befragt werden alle Begleiter/innen und Bewohner/innen und der Vorstand.

Bei der Bestellung der Hausleiter/innen und deren Stellvertretung und der Leiter/innen der Tagesstruktur (Werkstatt und Basale Gruppe) besteht das Discernment Team aus der Gemeinschaftsleitung, einem Vorstandsmitglied und einer vom jeweiligen Team gewählten Person aus der Gemeinschaft.

Befragt werden die Mitglieder des jeweiligen Teams und die Bewohner/innen.

8.2. Hausleitung und Stellvertretung

Die Hausleitung und deren Stellvertretung tragen Verantwortung für das Zusammenleben und -arbeiten von Bewohner/innen und Begleiter/innen im Archehaus. Sie fördern die Einheit im Haus, bemühen sich, Spannungen auszugleichen, und achten auf die Entwicklung und das Wachstum jedes/r Einzelnen.

Sie unterstehen direkt der Gemeinschaftsleitung. Alle Mitglieder der jeweiligen Hausgemeinschaft sind der Hausleitung unterstellt. Neben ihren Leitungsaufgaben arbeitet sie auch in der Hausgemeinschaft mit. Zentrale Aufgaben sind die Verantwortung für den Dienstplan, die Leitung der Teambesprechungen und die Teilnahme an den Gremien der Arche.

Die Hausleitung achtet auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit den finanziellen Mitteln (Einkauf, Energieverbrauch, …). Sie entscheidet im Rahmen der budgetären Vorgaben über laufende Ausgaben für den Haushalt und ist diesbezüglich auch zeichnungsberechtigt. Investitionen bedürfen der Absprache mit der Gemeinschaftsleitung.

Die Hausleitung berät die Gemeinschaftsleitung hinsichtlich der Aufnahme, Versetzung und Kündigung von Bewohner/innen und Begleiter/innen. Die Meinung der Mitglieder der jeweiligen Hausgemeinschaft wird zuvor eingeholt.

Gemeinsam mit der Pflegefachkraft und dem jeweiligen Hausteam erarbeitet die Hausleitung die Pflege – und Betreuungsplanung für jede/n Bewohner/in. Die Hausleitung trägt gemeinsam mit der Pflegefachkraft Verantwortung für die Sicherheit sowie die medizinische und therapeutische Versorgung der Bewohner/innen.

Sie achtet darauf, dass Beschlüsse des Vorstands, der Gremien der Arche und des Teams, sowie die Hausordnung eingehalten werden.

Die Hausleitung und deren Stellvertretung werden nach einem Discernment auf Vorschlag der Gemeinschaftsleitung vom Vorstand bestellt. In der Regel gilt die Bestellung für vier Jahre. Nach zwei Jahren wird ihre Tätigkeit evaluiert. Nach Ablauf der vier Jahre ist eine Wiederbestellung nach einem Discernment möglich. Eine Wiederbestellung nach Ablauf von drei Mandaten bedarf einer guten Begründung.

Bei grober Pflichtverletzung und/oder dauernder Unfähigkeit hat die Gemeinschaftsleitung in Rücksprache mit dem Vorstand das Recht und die Pflicht, die Hausleitung bzw. ihre Stellvertretung vorzeitig aus dieser Funktion zu entheben.

8.3. Leitung der Tagestruktur (Werkstatt und Basale Gruppe)

Die Leitung eines Tagesstrukturbereiches trägt Verantwortung für das jeweilige pädagogische Konzept. Sie sorgt für eine gute Entwicklung der Bewohner/innen und Begleiter/innen.

Alle Begleiter/innen im Team sind der Leitung des jeweiligen Tagesstrukturbereiches unterstellt. Sie untersteht direkt der Gemeinschaftsleitung.

Die Leitung eines Tagesstrukturbereiches achtet auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit den finanziellen Mitteln (Einkauf, Energieverbrauch, …). Sie entscheidet im Rahmen der budgetären Vorgaben über laufende Ausgaben für ihren Bereich und ist diesbezüglich auch zeichnungsberechtigt. Investitionen bedürfen der Absprache mit der Gemeinschaftsleitung.

Gemeinsam mit dem Team und in Kooperation mit den Hausgemeinschaften erarbeitet sie die Pflege- und Betreuungsplanung für jede/n Bewohner/in.

Sie achtet darauf, dass Beschlüsse des Vorstandes, der Gremien der Arche und des Teams eingehalten werden.

Die Leitung eines Tagesstrukturbereiches wird nach einem Discernment auf Vorschlag der Gemeinschaftsleitung vom Vorstand bestellt. In der Regel gilt die Bestellung für vier Jahre. Nach zwei Jahren wird ihre Tätigkeit evaluiert. Nach Ablauf des Mandates ist nach einem Discernment eine Wiederbestellung möglich. Eine Wiederbestellung nach Ablauf von drei Mandaten bedarf einer guten Begründung.

Bei grober Pflichtverletzung und/oder dauernder Unfähigkeit hat die Gemeinschaftsleitung in Rücksprache mit dem Vorstand das Recht und die Pflicht, die Leitung eines Tagesstrukturbereiches vorzeitig aus dieser Funktion zu entheben.

8.4. Gemeinschaftsleitung 

Die Gemeinschaftsleitung ist letztverantwortlich dafür, dass die Arche Tirol nach pädagogischen, sozialen, ökonomischen und christlich-ökumenisch ausgerichteten Gesichtspunkten geleitet wird, und zwar im Rahmen der einschlägigen Gesetze, dem Leitbild der Arche Tirol, den Qualitätsstandards des Landes Tirol sowie dieser Konstitution.

Sie achtet auf das Wohlergehen und das Wachstum jedes/r Einzelnen sowie das Wachstum und die Einheit der ganzen Archegemeinschaft.

Gemeinsam mit den Leitungspersonen in den Häusern und der Tagesstruktur ist sie zuständig für die Aufnahme, Versetzung und Kündigung der Bewohner/innen und Begleiter/innen. Die Meinung der Bewohner/innen und Begleiter/innen wird zuvor eingeholt. Bei Anstellungen, Änderungen im Dienstverhältnis und Kündigung ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich. Ebenso für die Aufnahme bzw. Entlassung von Bewohner/innen.

Sie ist Bindeglied zwischen der Archegemeinschaft und dem Vorstand. Von letzterem ist sie angestellt, ihm weisungsgebunden und unterstellt. Alle Begleiter/innen der Arche sind ihr unterstellt.

Die Gemeinschaftsleitung ist verantwortlich für die Einhaltung des mit dem Vorstand vereinbarten Budgetrahmens. Sie entscheidet im Rahmen der budgetären Vorgaben über laufende Ausgaben. Ausgaben, die nicht im Budget vorgesehen sind, bedürfen der Absprache mit dem Kassier bzw. eines Vorstandsbeschlusses.

Die Gemeinschaftsleitung ist zeichnungsberechtigt hinsichtlich der alltäglichen Belange der Gemeinschaft, nicht jedoch für rechtliche Belange, die den Vorstand betreffen und ihre Bestellungszeit überschreiten (Verträge, Autokauf, …).

Die Gemeinschaftsleitung nimmt an den Vorstandssitzungen teil und informiert diesen über den jeweiligen Stand der Gemeinschaft.

Die Letztverantwortung für die Erarbeitung und Umsetzung einer Pflege- und Betreuungsplanung für jede/n Bewohner/in liegt bei der Gemeinschaftsleitung. Sie achtet darauf, dass Beschlüsse des Vorstands und der Gremien der Arche eingehalten werden. Sie trägt die Letztverantwortung für die Sicherheit sowie die medizinische und therapeutische Versorgung der Bewohner/innen.

Die Gemeinschaftsleitung hält Kontakt mit öffentlichen Stellen (der Sozialabteilung des Landes Tirol, Gemeinden, …). Sie bemüht sich um finanzielle Zuwendungen für die Arche (Spenden, Sponsoring, Subventionen). Der Kontakt mit anderen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zählt ebenso zu ihren Aufgaben. Sie bemüht sich um die Integration der Arche vor Ort und sorgt für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit.

Die Gemeinschaftsleitung wird nach einem Discernment vom Vorstand bestellt. In der Regel gilt die Bestellung für vier Jahre. Im Mandat für diesen Zeitraum werden die Ziele beschrieben. Nach zwei Jahren wird ihre Tätigkeit evaluiert und das Mandat gegebenenfalls aktualisiert bzw. angepasst. Nach Ablauf des Mandates ist eine Wiederbestellung nach einem Discernment möglich. In der Regel ist nach Ablauf von drei Mandaten keine Wiederbestellung mehr vorgesehen. Gut begründete Ausnahmen sind möglich.

Bei grober Pflichtverletzung und/oder dauernder Unfähigkeit hat der Vorstand das Recht und die Pflicht, die Gemeinschaftsleitung zu kündigen.

9. Änderungen

Änderungen dieser Konstitution können auf folgende Weise erfolgen: Jedes Mitglied des Gemeinschaftsrates und des Vorstandes kann jederzeit Änderungsvorschläge in den Gemeinschaftsrat oder den Vorstand einbringen. Der Vorschlag wird in beiden Gremien diskutiert. Grundsätzlich wird die Zustimmung aller Mitglieder beider Gremien angestrebt. Ist kein Konsens möglich, gilt ein Vorschlag als angenommen, wenn es in beiden Gremien eine 2/3 Mehrheit dafür gibt.

 

  

Wir brauchen Gemeinschaften, deren Mitglieder einander einladen, ermutigen und inspirieren, über sich hinauszuwachsen.

Gerald Hüther

 

 

Wir schätzen den einzigartigen Wert eines jeden Menschen und sind uns dessen bewusst, dass wir füreinander unverzichtbar sind.

Identitätserklärung der Arche

Zum Seitenanfang

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.